Ja, ich möchte Tippgeber oder Türöffner werden!

Unsere Regeln für Tippgeber und Türöffner:

  • Tippgeber sind Sie, wenn Sie uns auf eine zu verkaufende Immobilie hinweisen und uns Namen, Anschrift und möglichst Telefonnummer mit dem Einverständnis des Eigentümers aufgeben.
  • Türöffner sind Sie, wenn Sie uns darüber hinaus aktiv ein persönliches Gespräch mit dem Eigentümer vermitteln und am besten am Erstgespräch auch teilnehmen.

Weitere Voraussetzungen, damit wir eine Tippgeber- oder Türöffnerprovision an Sie zahlen können, sind:

  • Sie sind eine Privatperson, volljährig und nicht Eigentümer der zu verkaufenden Immobilie.
  • Die Verkaufs- oder Vermietungsabsicht ist uns noch nicht bekannt, die Immobilie ist bei uns noch nicht gelistet.
  • Kein anderer Immobilienmakler ist aktuell bereits beauftragt.
  • Wir erhalten einen Alleinauftrag vom Eigentümer.
  • Die betreffende Immobilie wird durch unsere Vermittlung verkauft.
  • Das Maklerhonorar wurde von den Vertragsparteien vollständig an uns bezahlt.

Sie erhalten dann von der von uns vereinnahmten Netto-Provision (netto = ohne MwSt.) als

  • Tippgeber einen Anteil in Höhe von 5% oder als
  • Türöffner einen Anteil in Höhe von 10%.

Ein Beispiel: Aufgrund Ihres Tipps können wir den Verkauf eines Hauses für 350.000,- € vermitteln. Unsere Provision würde bei 5,25 % (ohne MwSt.) 18.375,- € betragen. Ihr Anteil als Tippgeber wäre dann 918,- €, als Türöffner bekämen Sie 1.837,- €. Sie erhalten Ihren Anteil gleich nach Geldeingang bei uns gegen Quittung oder nach Rechnung, bei Umsatzsteuerpflicht Ihrerseits natürlich zzgl. der gesetzl. MwSt.

Wir weisen darauf hin, dass sich durch die Abgabe eines Tipps und den Erhalts eines Provisionsanteils kein Anstellungs- oder Handelsvertreterverhältnis begründet wird, es entsteht auch kein Anspruch auf Kundenschutz oder Folgeprovision. Die Versteuerung Ihres Anteils liegt in Ihrer Verantwortung. Aus rechtlichen Gründen haben wir die Zahlung einer Provision an den Tippgeber / Türöffner gegenüber dem Eigentümer offenzulegen. Nicht provisionsfähig ist die Auftragszuführung von Ehepartnern, Eltern oder Kindern. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Vereinbarungen. Außerdem sind wir berechtigt, Immobilien ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Sollten Sie Ihren Tipp persönlich in unserem Büro abgeben wollen, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin mit uns. Und wenn Sie sonst noch Fragen haben: Sprechen Sie uns einfach an.

Wenn Sie sich online als Tippgeber oder Türöffner registrieren wollen, füllen Sie bitte das folgende Formular aus. Wir setzen uns dann kurzfristig mit Ihnen in Verbindung.

 

Registrierung

     

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    *Hinweise zur Speicherung Ihrer Daten:

    Gemäß § 13 TMG sind wir verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass zur Bearbeitung dieser E-Mail die uns übermittelten Daten in unserem EDV-System unter Berücksichtigung der einzuhaltenden Datenschutzbestimmungen gespeichert werden. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Bitte beantworten Sie die vorstehend erbetene Einverständniserklärung zur Speicherung Ihrer Daten nur mit JA, wenn Sie mit der Speicherung einverstanden sind.

     

    Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einverständniserklärung jederzeit zu widerrufen.

     

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